Prüfung elektrischer Anlagen nach berufsgenossenschaftlicher Vorschrift DGUV Vorschrift 3
Jeder Betreiber einer elektrischen Anlage ist nach berufsgenossenschaftlicher Vorschrift DGUV Vorschrift 3 verpflichtet seine elektrische Anlage wiederkehrend zu prüfen. Wir verfügen über eine langjahrige Erfahrung in diesem Bereich und beraten Sie gerne.
Prüfung elektrischer Anlagen nach VdS-Klausel 3602
Klausel 3602 - VdS 2046 - Feuerklausel
Viele Versicherungsverträge enthalten die Klausel 3602 (Feuerklausel). Diese besagt, daß elektrische Anlagen in regelmäßigen Abständen von einem VdS anerkannten Sachverständigen zu prüfen sind. Die Klausel 3602 geht aus der VdS-Richtlinie 2046 "Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt" hervor.
Auszug aus der Klausel 3602
- Der Versicherungsnehmer hat die elektrischen Anlagen jährlich, und zwar möglichst innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Versicherungsjahres, auf seine Kosten durch einen von der Zertifizierungsstelle der VdS-Schadenverhütung GmbH anerkannten Sachverständigen prüfen und sich ein Zeugnis darüber ausstellen zu lassen. In dem Zeugnis ist eine Frist zu setzen, innerhalb der die Mängel zu beseitigen und Abweichungen von den anerkannten Regeln der Elektrotechnik (insbesondere von den einschlägigen VDE-Bestimmungen) sowie von den dem Vertrag zugrunde liegenden Sicherheitsvorschriften abzustellen sind.
- Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das Zeugnis unverzüglich zu übersenden, die Mängel fristgemäß zu beseitigen und dies dann dem Versicherer anzuzeigen.
Wird die Prüfung nicht nachgewiesen, kann im Schadenfall der Versicherungsschutz gefährdet sein.