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Revision und Wartung

Die Prüfung des Blitzschutzsystems muss von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden (siehe DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) nationales Vorwort, Seite 2).

Eine Blitzschutzfachkraft (entsprechend DIN EN 62305-3 Beiblatt 3) ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen kann.

Die Kriterien „fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen" gelten in der Regel als erfüllt, wenn eine mehrjährige Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich des Blitzschutzes vorliegt. Die Bereiche Planung, Errichtung und Prüfung stellen unterschiedliche Anforderungen an die Blitzschutzfachkraft. Die Ansprüche an die einzelnen Bereiche werden im Beiblatt 3 der DIN EN 62305-3 qualifiziert aufgeführt.

Eine Blitzschutzfachkraft ist ein Sachkundiger. Er ist mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Richtlinien und Normen so vertraut, dass er den arbeitssicheren Zustand von technischen Arbeitsmitteln beurteilen kann.

Wiederholungsprüfung

Regelmäßige Wiederholungsprüfungen sind die Voraussetzung für die dauernde Wirksamkeit eines Blitzschutzsystems. Sie sollen alle 1 bis 4 Jahre durchgeführt werden. Unten stehende Tabelle enthält Empfehlungen für die Intervalle zwischen den vollständigen Prüfungen eines Blitzschutzsystems unter durchschnittlichen Umgebungsbedingungen. Bestehen behördliche Auflagen oder Verordnungen mit Prüffristen, so gelten deren Fristen als Mindestanforderungen.

 

 

Sichtprüfung (Jahr)

Schutzklasse I und II: 1

Schutzklasse III und IV: 2

Umfassende Prüfung (Jahr)

Schutzklasse I und II: 2

Schutzklasse III und IV: 4

Umfassende Prüfung kritischer Systeme (Jahr)

Schutzklasse I und II: 1

Schutzklasse III und IV: 1

 

Ingenieurbüro Krieger GmbH | info@ibkrieger.de/06301-703401